Nach dem Tod eines Angehörigen das Bestattungsinstitut kontaktieren
Der Tod gehört zum Leben. Wahrscheinlich kommt jeder einmal in die Situation, dass ein Mitglied der Familie, beispielsweise der Opa oder die Mutter, verstirbt. Verständlicherweise folgt auf den Tod eines Menschen, der einem nahe stand, eine Phase der Trauer. Möglicherweise steht man auch unter Schock, wenn der Tod des Angehörigen plötzlich und unerwartet eintrat. Trotz allem lässt es sich für enge Familienmitglieder nicht vermeiden, dass nach dem Tod des Angehörigen zahlreiche Angelegenheiten erledigt werden müssen.
Ein Todesfall muss von einem Arzt offiziell festgestellt werden. Stirbt der Angehörige zu Hause, muss zunächst ein Arzt gerufen werden. Dieser stellt den Tod fest und stellt den Totenschein aus. Auf diesem werden Zeit und Ort des Todes vermerkt, ebenso die Todesursache, falls diese bekannt ist. Anschließend müssen die Angehörigen zeitnah ein Bestattungsinstitut, beispielsweise Bestattung EX-YU GmbH, kontaktieren. Der Bestatter wird nun mit den Angehörigen einen Gesprächstermin vereinbaren. Das Gespräch kann im Bestattungsinstitut, aber auch zu Hause stattfinden. In dem Gespräch wird alles besprochen, was die Beerdigung des Verstorbenen betrifft. Beispielsweise wird darüber gesprochen, ob der Verstorbene in einem Sarg oder in einer Urne bestattet werden soll. Auch bei einer Urnenbestattung muss ein Sarg ausgesucht werden, dieser wird dann anschließend verbrannt. In Deutschland muss ein Sarg grundsätzlich aus Holz bestehen. In der Regel kann zwischen verschiedenen Holzarten gewählt werden, beispielsweise Eichenholz oder Kiefernholz. Auch eine Urne kann aus Holz bestehen, aber auch aus Marmor. Auch über das Grabgesteck wird beim Gespräch mit dem Bestatter besprochen. Zudem wird entschieden, ob Musik gespielt werden soll und wenn ja, welche. Es können klassische Stücke gespielt werden, aber auch modernere Musik. Zudem besteht die Möglichkeit, einen Trauerredner zu bestellen. Dieser nimmt dann Kontakt mit der Familie des Verstorbenen auf. In der Regel wird er nach wichtigen Stationen und Ereignissen im Leben des Verstorbenen sowie nach seinen hervorstechenden Eigenschaften fragen. Auf dieser Grundlage schreibt der Trauerredner dann die Trauerrede, die er bei der Beerdigung vorträgt. Auch Angehörige, gute Freunde und weitere Gäste können im Rahmen der Trauerfeier Reden halten. Beim Gespräch mit dem Bestatter kann auch bereits ein Termin für die Beerdigung festgelegt werden. Dies kann gegebenenfalls aber auch noch später erfolgen. Eine Bestattung ist nur möglich, wenn zuvor eine Sterbeurkunde vorgelegt wird. Die Ausstellung der Sterbeurkunde muss beim zuständigen Standesamt beantragt werden. Dieser Antrag kann auch vom Bestattungsinstitut gestellt werden, wenn es von den Angehörigen dazu bevollmächtigt wird. Für den Antrag werden in jedem Fall der Personalausweis und die Geburtsurkunde des Verstorbenen benötigt. War der Verstorbene verheiratet, wird die Heiratsurkunde benötigt, gegebenenfalls auch die Sterbeurkunde seines Ehepartners. Eine Beerdigung ist in der Regel nicht kostengünstig. Kosten von mehreren tausend Euro sind keine Seltenheit.